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Wie Gamer ihre Seele verkauften
18.04.10 14:54 Uhr 4m!Go$|doC™

Der britische Computerspielhändler GameStation gab bekannt, im Besitz der Seelen von tausenden Online-Bestellern zu sein. Anfang April führte das Unternehmen innerhalb seiner Vertragsbedingungen eine Unterklausel ein, in der der Kunde zustimmt, seine Seele dem Spielehändler zu überschreiben.


Tausende von Kunden akzeptierten diese sogenannte "immortal soul clause" mit folgendem Inhalt:

"Mit einer Bestellung über diese Webseite, die am ersten Tage des vierten Monats des Jahres des Herrn 2010 stattfindet, übertragen Sie Uns für immer und ewig den nicht übertragbaren Anspruch auf Ihre Seele. Sollten Wir wünschen, von diesem Anspruch Gebrauch zu machen, willigen Sie hiermit ein, Ihre unsterbliche Seele sowie jegliche Rechtsansprüche auf diese binnen 5 (in Worten: fünf) Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung von gamestation.co.uk oder einer seiner ordnungsgemäß authorisierten Lakaien zu übergeben."

Weiter heißt es in dieser Klausel: "Wir behalten uns das Recht vor, die schriftliche Aufforderung in 6 (in Worten: sechs) Fuß hohen Lettern aus Feuer ergehen zu lassen. Eine Haftung unsererseits für durch diese Mitteilung entstehende Verluste oder Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Sollten Sie a) nicht an die Existenz einer unvergänglichen Seele GL auben, b) Sie bereits einer Drittpartei überschrieben haben oder c) Uns diesen Anspruch nicht zu gewähren wünschen, klicken Sie bitte auf den unten genannten Link, um diese Unterklausel aufzuheben und mit Ihrer Transaktion fortzufahren."

Eigentlich wurden diese Vertragsbedingungen als Aprilscherz veröffentlicht. Jedoch ergriff GameStation dabei die Gelegenheit, auf eine reale Problematik bei Online-Käufen hinzuweisen. Ihrer Aussage nach, liest kaum ein Online-Kunde die Kaufbedingungen des betreffenden Unternehmens durch. Daher können Firmen in diese Dokumente nach Belieben Klauseln und Bedingungen in ebenso beliebigen Sprachen aufnehmen, in die der Kunde dann blind einwilligt.

GameStation merkte an, selbstverständlich keinen Eigentümeranspruch auf die Seelen zu erheben. Stattdessen plane man, die entsprechenden Kunden per E-Mail dazu aufzufordern, die Klausel zur Überschreibung ihrer Seele zu annullieren.

 

 

Quelle: news.com.au


Kommentare Seite: « 1 »
#1 am 18.04.2010 um 18:24 Uhr IP gespeichert
4m!Go$|M@hTricks
Leader

Und ich dachte immer wir alle sind Seelenlos

Naja dann weiß ich jetzt immerhin wo meine hingekommen ist oder ich ne neue herbekomme =)

burns.gif



zuletzt editiert von 4m!Go$|M@hTricks am 18.04.2010 18:25 Uhr
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